Prüfungsamt Pharmazie

Allgemeines

Das Studienbüro des Instituts für Pharmazie ist Teil des Prüfungsamtes des Fachbereichs 09 – Chemie, Pharmazie, Geographie und Geowissenschaften. Es arbeitet organisatorisch eng mit dem/der Vorsitzenden des Studienausschusses zusammen. Ansprechpartner im Prüfungsamt Pharmazie ist Herr Stefan Hoppe, im Fachbereich Frau Dr. Stephanie Grim.
Studierenden dient das Prüfungsamt hauptsächlich als Anlaufstelle hinsichtlich studienspezifischer Fragen bzw. bei der Anmeldung zu Prüfungen.

Staatsexamen Pharmazie

Prüfungsanmeldungen

Die Anmeldung zum 1. bzw. 2. Staatsexamen erfolgt beim Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin und Pharmazie beim

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schießgartenstraße 6, 55116 Mainz.

Anmeldeschluss ist jeweils der 10. Januar bzw. 10. Juni (Ausschlussfrist).
Noch fehlende Unterlagen können immer bis zum Nachreichtermin vorgelegt werden.
Der Nachreichtermin wird immer per Aushang im Institut für Pharmazie bzw. über folgenden Link bekanntgegeben:

http://www.lsjv.de/home/download/index.html#Landespruefungsamt

Formulare für die Anmeldung erhalten Studierende im Studienbüro des Instituts für Pharmazie, beim Landesprüfungsamt sowie als Download über den o.g. Link.

 

Landesprüfungsamt Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin

Institut für medizinische und pharmazeutische PrüfungsfragenAntrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung - P1

Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung - P2

Studienordnung für den Studiengang Pharmazie (Staatsexamen)Bescheinigung Famulatur

Prüfungsordnungen

Studienordnung für den Studiengang Pharmazie (Staatsexamen) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 21. September 2018

Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) vom 19.07.1989 i.d.F. vom 14.12.2000

 

Promotion

 

Promotionsverfahren

Mit Beginn der Doktorarbeit sollte der Antrag auf Zulassung als Doktorand im Dekanat des Fachbereichs 09 – Chemie, Pharmazie, Geographie und Geowissenschaften (und nicht im Prüfungsamt des Faches!) gestellt werden. Die Zulassung als Doktorand ist Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion. Die Bescheinigung der Zulassung ist auch für die Immatrikulation als Promotionsstudent/in erforderlich.

Alle notwendigen Informationen erhalten Sie hier.

 

Promotionsordnung

Promotionsordnung des Fachbereichs 09 Chemie, Pharmazie und Geowissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 24.07.2007